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Fahrschullehrgänge in Kempen

Wir bieten die Möglichkeit, Führerscheinklassen Ihrer Wahl in unserer Fahrschule in Kempen zu erwerben. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei (LKW und Schlepper) oder drei Wochen (PKW) und findet als Kompaktkurs in Ganztagskursen statt.

Unser Fahrlehrer - Team vermittelt Ihnen in unserer Fahrschule einen modernen pädagogisch qualifizierten Unterricht, der Spaß macht!

Hier finden Sie eine Übersicht zu den neuen EU- Führerscheinklassen seit dem 1.1.1999.

Innerhalb der Kurszeit werden  werden sowohl die theoretischen Kenntnisse vermittelt als auch das praktische Fahren trainiert. Am Ende des Lehrganges wird die theoretische und praktische Prüfung absolviert. 
Deshalb ist es unabdingbar, das Antragsverfahren von Ihrer Seite frühzeitig in Gang zu setzen. 

 

Führerscheinklassen

Im einzelnen können Sie bei uns folgende Führerscheinklassen erwerben. 

A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.

A:  Krafträder mit mehr als 50 ccm

B (früher Kl. 3):  PKW bis 3.500 kg zul. Gesamtm. mit Anhänger bis 750 kg

BE (früher Klasse 3)PKW- Anhänger über 750 kg

C (früher Klasse 2)LKW über 7,5 t, auch als Zweiwochenkurs mit Fördermöglichkeit durch WeGebAU und andere.

CE (früher Klasse 2): LKW über 7,5 t mit Anhänger , auch als Zweiwochenkurs mit Fördermöglichkeit durch WeGebAU und andere.
                                    

TLand- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 60 km pro Stunde
    auch als Zweiwochenkurs

  

Unsere freien Termine

PKW, Motorrad (A,B,BE) LKW (C, CE) Schlepper (T)
     
     
13.02.-02.03.2012   13.02.-02.03.2012
  27.02.-09.03.2012  
05.03.-23.03.2012 12.03.-23.03.2012 05.03.-23.03.2012
16.04.-04.05.2012 16.04.-27.04.2012 16.04.27.04.2012
  30.04.-11.05.2012  
07.05.-25.05.2012 14.05.-25.05.2012 07.05.-25.05.2012
29.05.-15.06.2012    
  11.06.-22.06.2012  
18.06.-06.07.2012 25.06.-06.07.2012 18.06.-06.07.2012
  09.07.-20.07.2012  
  23.07.-03.08.2012  
  06.08.-17.08.2012  
20.08.-07.09.2012   20.08.-07.09.2012
     
     
     

Anmeldung an DEULA und Antragstellung beim Einwohnermeldeamt


Für die Anmeldung wollen Sie bitte unbedingt folgende Vorgehensweise beachten:

I. Anmeldung zum Fahrschulkurs in unserem Hause

Mit dem beigefügten Formular können Sie sich in unserem Hause zum Lehrgang anmelden. Bitte senden oder faxen Sie uns das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zu. 

II.
 Bei der Wahl des Termines müssen Sie bitte unbdingt berücksichtigen, dass Sie im Vorfeld den sog. Antrag auf Fahrerlaubnis ca. 6-12 Wochen vor Lehrgangsbeginn, mit den entsprechenden Unterlagen (die einzelnen Unterlagen finden Sie bei den jeweiligen Führerscheinklassen) bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt einreichen.

Die erforderlichen Antragsformulare gelten jeweils für die verschiedenen Kreise und können nachfolgend ausgedruckt werden.

Kreis Viersen   Kreis Kleve   Kreis Wesel   Stadt Krefeld   Neutral

Für die Antragstellung zum Erwerb der Führerscheinklasse C und CE ist u.a. ein ärztliches Attest notwendig. Das Formular können Sie hier herunterladen.

 

 

 

Begleitetes Fahren mit 17

Besonders für den Führerschein B besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens, d.h. Interessenten können den Führerschein unter besonderen Auflagen bereits mit 17 Jahren erwerben. Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.

Entsprechende Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.

 

 

Fördermöglichkeiten

Für die Fahrausbildung der Klassen C und CE erfüllen wir durch eine Zertifizierung bei der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Förderung.

Der hierfür erforderliche sog. Bildungsgutschein wird von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur ausgegeben und kann bei uns eingelöst werden.
Dies gilt nicht nur für Arbeitssuchende.
Auch für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern kann über WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter, beschäftigter Älterer in Unternehmen) Förderung in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier

 

Bei Förderung durch den Bildungsgutschein werden die kompletten Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit übernommen.

 

 

GaLabauer erwerben Führerschein der Klasse BE

 

Auszubildende des Garten- und Landschaftsbaues können während Ihres überbetrieblichen Lehrganges am Abend den Führerschein der Klasse BE erwerben.

Sie erfahren mehr dazu auf beigefügter Seite

 

Wenn Sie Fragen haben - rufen Sie uns an!!

Es helfen Ihnen gerne:

Frau Neuen-Hecker
Tel.:      0 21 52 - 20 57 70
e-mail:  neuen(at)deula.de

Frau Peterburs
Tel.:      0 21 52 - 20 57 71
e-mail:  peterburs(at)deula.de