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Fahrschullehrgänge in Kempen

Wir bieten die Möglichkeit, Führerscheinklassen Ihrer Wahl in unserer Fahrschule in Kempen zu erwerben. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Wochen und findet in Ganztagskursen statt.

Unser Fahrlehrer - Team vermittelt Ihnen in unserer Fahrschule einen modernen, pädagogisch qualifizierten Unterricht, der Spaß macht!

Hier finden Sie eine Übersicht zu den neuen EU- Führerscheinklassen seit dem 1.1.1999.

In der Regel beginnen neue Lehrgänge im Abstand von drei Wochen.  In dieser Zeit werden sowohl die theoretischen Kenntnisse vermittelt als auch das praktische Fahren trainiert. Am Ende des Lehrganges wird die theoretische und praktische Prüfung absolviert.

 

 

Führerscheinklassen

Im einzelnen können Sie bei uns folgende Führerscheinklassen erwerben.

A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.

AKrafträder mit mehr als 50 ccm

B (früher Kl. 3):  PKW bis 3.500 kg zul. Gesamtm. mit Anhänger bis 750 kg

BE (früher Klasse 3): PKW- Anhänger über 750 kg

C1 (früher Klasse 3): Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis max. 7,5 t (früher Kl. 3)

C1E (früher Klasse 3): C1 mit Anhänger (früher Klasse 3)

C (früher Klasse 2): LKW über 7,5 t, auch als Zweiwochenkurs mit Fördermöglichkeit durch WeGebAU und andere.
                                  Maßnahmennummer:  361/91/2008

CE (früher Klasse 2): LKW über 7,5 t mit Anhänger , auch als Zweiwochenkurs mit Fördermöglichkeit durch WeGebAU und andere.
                                    Maßnahmennummer 361/91/2008

T: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 60 km pro Stunde
    auch als Zweiwochenkurs

  

  

Unsere freien Termine

PKW, Motorrad (A,B,BE) LKW (C1, C1E, C, CE) Schlepper (T)
  23.08.-03.09.2010  
  11.10.-22.10.2010  
25.10.-12.11.2010 25.10.-12.11.2010 25.10.-12.11.2010
15.11.-03.12.2010 15.11.-03.12.2010 15.11.-03.12.2010
06.12.-23.12.2010 06.12.-23.12.2010 06.12.-23.12.2010

Anmeldung an DEULA und Antragstellung beim Einwohnermeldeamt


Für die Anmeldung sollten Sie unbedingt folgende Vorgehensweise beachten:

I. Anmeldung zum Fahrschulkurs in unserem Hause

Mit dem beigefügten Formular können Sie sich in unserem Hause zum Lehrgang anmelden. Bitte senden oder faxen Sie uns das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zu.
Bei der Wahl des Termines müssen Sie bitte unbedingt berücksichtigen, dass Sie ...

II. im Vorfeld den sog. Antrag auf Fahrerlaubnis ca. 6-12 Wochen vor Lehrgangsbeginn mit den entsprechenden Unterlagen (die Information hierzu finden Sie bei den jeweiligen Führerscheinklassen)
bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt einreichen.

Die erforderlichen Antragsformulare gelten jeweils für die verschiedenen Kreise und können nachfolgend ausgedruckt werden.

Kreis Viersen   Kreis Kleve   Kreis Wesel   Stadt Krefeld   Neutral

Für die Antragstellung zum Erwerb der Führerscheinklasse C und CE ist u.a. ein ärztliches Attest notwendig. Das Formular können Sie hier herunterladen.

 

 

 

Begleitetes Fahren mit 17

Besonders für den Führerschein B besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens, d.h. Interessenten können den Führerschein unter besonderen Auflagen bereits mit 17 Jahren erwerben. Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.

Entsprechende Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.

 

 

Fördermöglichkeiten

Für die Fahrausbildung der Klassen C und CE erfüllen wir durch eine Zertifizierung bei der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Förderung.
Die Maßnahme-Nummer lautet: 361-91-2008

Der hierfür erforderliche sog. Bildungsgutschein wird von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur ausgegeben und kann bei uns eingelöst werden.
Dies gilt nicht nur für Arbeitssuchende.
Auch für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern kann über WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter, beschäftigter Älterer in Unternehmen) Förderung in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier

 

Bei Förderung durch den Bildungsgutschein werden die kompletten Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit übernommen.

 

 

Berufskraftfahrer-Qualifikation für LKW

Ab dem 10.9.2009 gilt das neue Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz ( BKrFQG ). Für alle Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit LKWs über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t ist ab diesem Zeitpunkt eine zusätzliche Grundqualifikation nachzuweisen.

 

Für Führerscheinerwerber bis 10.9.2009 gilt Bestands-schutz. Allerdings müssen diese regelmäßig, also innerhalb der nächsten fünf Jahre, Weiterbildungen besuchen. Der Schulungsumfang beträgt 35 Stunden.
Sie bekommen eine Bescheinigung, die im Rahmen des BKrFQG anerkannt ist.

Die Lehrgangsdurchführung erfolgt samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu folgenden Terminen und Themen.

  • 03.07.2010 "Vorschriften für den Güterverkehr"


Der Kostensatz je Modul beträgt € 85,00 / Person.

Mit dem beigefügten Formular können Sie sich in unserem Hause zu den 
Lehrgängen anmelden.

 


Für Einsteiger bzw. Führerscheinneulinge der Klassen C1 und C1E (ab 18 Jahre) und C und CE ist (ab 21 Jahre) die Absolvierung der   beschleunigten Grundqualifikation erforderlich. Dazu ist eine Schulungsdauer von 140 Zeitstunden vorgeschrieben.
Abschließend findet eine IHK - Prüfung von 90 Minuten statt. Der Erwerb des eigentlichen Führerscheines C1E oder CE erfolgt zusätzlich und muss zur BKrFQG-Prüfung noch nicht vorliegen. 

Mit dem beigefügten Formular können Sie sich in unserem Hause zu den 
Lehrgängen anmelden.

 

Ausgenommen von der Qualifizierungs- und Weiterbildungspflicht sind u.a.:
- Fahrten mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km nicht übersteigt
- Fahrten zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung in seinem Beruf verwendet, sofern er sich beim Führen des Fahrzeugs nicht um seine Hauptbeschäftigung handelt. Hierzu zählen auch die in landwirtschftlichen und gärtnerischen Betrieben üblichen Beförderungen. Diese dürfen nur in einem Umkreis von 75 km durchgeführt werden. Damit bleiben alle Fahrten in landwirtschftlichen und gärtnerischen Unternehmen von und zu Großmärkten, zum Transport von Saatgut und Dünger, Fahrten zwischen Feldern und Betrieb sowie Produktlieferungen an Abnehmer, von den Vorschriften der Berufskraftfahrer-Qualifikation befreit.

Eine ausführliche Darstellung mit Informationen des Bundesministeriums der Justiz finden Sie auf der nachfolgenden Seite.

 

 

GaLabauer erwerben Führerschein der Klasse BE

Auszubildende des Garten- und Landschaftsbaues können während Ihres überbetrieblichen Lehrganges am Abend den Führerschein der Klasse BE erwerben.

Sie erfahren mehr dazu auf beigefügter Seite

 

Wenn Sie Fragen haben - rufen Sie uns an!!

Es helfen Ihnen gerne:

Frau Neuen
Tel.:      0 21 52 - 20 57 70
e-mail:  neuen(at)deula.de

Frau Zütphen
Tel.:      0 21 52 - 20 57 71
e-mail:  zuetphen(at)deula.de