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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

 

Mit  dem Ausfüllen und  der Unterschrift auf dem Anmeldeformular ist die verbindliche Anmeldung des Lehrgangsteilnehmers erfolgt.

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung und Einladung der DEULA Rheinland zustande. Dieser wir Ihnen in der Regel 10 Tage vor Lehrgangsbeginn zugesandt.

Der Anmeldende verpflichtet sich, die Lehrgangskosten entsprechend der Ankündigung bei den Lehrgangsinformationen, spätestens nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug zu zahlen.

Die Lehrgangskosten sind grundsätzlich mehrwertsteuerfrei. Für Teilnehmer über 27 Jahre ist nur für Übernachtung und Verpflegung gemäß umsatzsteuerlicher Vorschriften die MWST von z.Zt. 7 % zu zahlen.

Der Anmelder kann ohne Zusatzkosten vom Vertrag bis längstens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich einzureichen (es gilt das Datum des Eingangs) und wird von uns bis zum Lehrgangsbeginn schriftlich bestätigt. Es kann ohne Mehrkosten eine Ersatzperson benannt werden.

In allen weiteren Fällen ist die halbe Lehrgangsgebühr fällig.

Bei Anmeldung durch Dritte ist die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung notwendig.

Die DEULA Rheinland kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist spätestens 7 Tage vor Beginn des Lehrganges zu erklären.

Der/Die Teilnehmer/in ist einverstanden, dass seine/ihre Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung und für spätere Informationen elektronisch gespeichert und EDV- mäßig be- und verarbeitet werden.

Das Copyright der Lehrgangsunterlagen liegt bei DEULA Rheinland GmbH oder beim angegebenen Verfasser. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen Unterlagen weder nachgedruckt noch verfielfältigt werden.

Bescheinigungen, Zeugnisse, Zertifikate, etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes, insbesondere die arbeitsmedizinische Vorsorge bei besonderer Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz werden durch den Teilnehmer oder Anmeldenden vor Lehrgangsbeginn erfüllt. Der DEULA Rheinland obliegt keine Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung bei Lehrgangsbeginn.

Auftraggeber und Lehrgangsteilnehmer haften für alle Kosten gesamtschuldnerisch.

Kempen,12.8.2008

Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.